Reform der Erbschaftsteuer – Begrenzung des Multiplikators beim vereinfachten Ertragswertverfahren geplant
Für die steuerliche Wertermittlung wird in der Praxis oft das vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß den Vorhaben des Bewertungsgesetzes angewandt. Dabei wird der normalisierte Ertrag des Unternehmens der letzten 3 Jahre als künftig erzielbarer Unternehmensgewinn als Grundlage herangezogen. Der Unternehmenswert wird auf Basis dieses Unternehmensgewinns und mittels eines Multiplikators ermittelt. Dieser liegt derzeit bei dem 17,9-fachen des Unternehmensgewinn. […]