Der Kapitalisierungsfaktor nach § 199 ff. BewG (Bewertungsgesetz) für steuerliche Zwecke
Zur Ermittlung eines Unternehmenswerts für steuerliche Zwecke wird oft in der Praxis auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurück gegriffen. Dieses ist in den §§ 199 ff. BewG (Bewertungsgesetz) geregelt. Danach wird der Unternehmenswert mittels Multiplikator (Kapitalisierungsfaktor gem. § 203 BewG) und eines normalisierten Betriebsergebnisses ermittelt. Der Kapitalisierungsfaktor entspricht der Summe aus Basiszinssatz und einem Zuschlag. Der Basiszinssatz wird durch [...]