Nur indirekte Berücksichtigung von Fremdkapitalverbindlichkeiten bei der Ertragswertmethode
Urteil des BGH zur Unternehmensbewertung (vgl. BGH v. 13.04.2016 – XII ZB 578/14). Sofern ein Unternehmenswert mittels der Ertragswertmethode ermittelt wird (vgl. dazu auch IDW S1) sind die auf dem Betrieb lastenden Fremdverbindlichkeiten durch den Abzug der darauf entfallenden Fremdkapitalzinsen zu berücksichtigen. Ein Abzug der Fremdverbindlichkeiten in Höhe des Nominalwerts vom ermittelten Unternehmenswert ist nicht […]